Total Cost of Ownership – der neue Restwert

In den Zeiten von Wirtschaftskrisen und leerer Kassen wird bekanntlich genauer auf die Kosten geschaut. Hierbei macht das Automobil leider keine Ausnahme.

Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach SchwackeListe

Das Landgericht Bayreuth sieht den SchwackeListe Automietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an – so in dem Urteil 12 S 86/12 vom 24.10.2012.

SchwackeListe Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage geeignet

Bestimmung der erforderlichen Mietwagenwagenkosten auf Basis des Schwacke-Automietpreisspiegels, so das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung 8 S 280/12 vom 26.02.2013.

SchwackeListe als geeignete Grundlage zur Schätzung der Schadenshöhe

In seiner Entscheidung vom 07.09.2012 (13 S 11/12) sieht das Landgericht Koblenz den SchwackeListe Automietpreisspiegel als geeignete Grundlage zur Schätzung der Mietwagenkosten an.

Schwacke ermittelt AUTO BILD-Wertmeister 2013

GEBRAUCHTWAGENMARKT – Das Überangebot an Neuwagen und die zunehmende Krisenstimmung bei den Verbrauchern drücken auf das Geschäft, die Aussichten sind ebenfalls durchwachsen.

SchwackeListe Automietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage

Bestimmung der Zusatzkosten anhand des SchwackeListe Automietpreisspiegels, so das Oberlandesgericht Dresden in seiner Entscheidung 7 U 269/12 vom 18.07.2012.

Druck im Kessel

GEBRAUCHTWAGENMARKT – Das Überangebot an Neuwagen und die zunehmende Krisenstimmung bei den Verbrauchern drücken auf das Geschäft, die Aussichten sind ebenfalls durchwachsen.

Bestimmung der Zusatzkosten nach Schwacke

Bestimmung der Zusatzkosten anhand des SchwackeListe Automietpreisspiegels, so das Oberlandesgericht Dresden in seiner Entscheidung 7 U 269/12 vom 18.07.2012.

Die SchwackeListe ist eine geeignete Schätzungsgrundlage für die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten

Das Amtsgericht Wiesbaden sieht den SchwackeListe Automietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof an.

SchwackeListe Automietpreisspiegel als Grundlage für die Schätzung der Mietwagenkosten

Bei dem Schwacke Automietpreisspiegel handelt es sich um eine geeignete Schätzgrundlage für die Bemessung der ersatzfähigen Mietwagenkosten, so das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil 21 S 428/11 vom 05.07.2012

Abrechnung der Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis

Als geeignete Vergleichs- und Schätzgrundlage für die Beurteilung der Mietwagenkosten sieht das Amtsgericht Köln den Normaltarif der SchwackeListe Automietpreisspiegel an – so in dem Urteil 264 C 142/11 vom 24.04.2012.

Einstufungsprinzip der Mietwagenklasse nach Schwacke bestätigt

Das Einstufungsprinzip der Mietwagenklasse anhand der SchwackeListe Automietwagenklassen wurde durch den VI. Senat des BGH in seinem Urteil VI ZR 40/10 vom 27.03.2012 bestätigt.