
SchwackeNewsletterLassen Sie sich aktuelle Markt- zahlen und Studien in Ihr Postfach liefern.
Jetzt abonnieren
Das Einstufungsprinzip der Mietwagenklasse anhand der SchwackeListe Automietwagenklassen wurde durch den VI. Senat des BGH in seinem Urteil VI ZR 40/10 vom 27.03.2012 bestätigt.
Das Grundprinzip der Mietwagenklassifizierung nach Schwacke beruht auf einer Einstufung auf der Basis des unverbindlich empfohlenen Listenpreises des Herstellers bzw. Importeurs. In dem Rechtsstreit war unter anderem strittig, ob ein Fahrzeug mit umfangreicher Sonderausstattung im Mietpreis teurer ist.
Der BGH hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der Geschädigte, der sein Fahrzeug infolge eines unverschuldeten Unfalls nicht nutzen kann, Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges hat. Das Urteil wurde aber in soweit eingeschränkt, dass weitere Vorteile wie Sonderausstattungen von
wesentlicher Bedeutung sein müssen und falls diese vorhanden, dann auch vertraglich zwischen dem Autovermieter und dem Geschädigten zu vereinbaren sind.
Nicht nur die Systematik der Schwacke-Mietwagenklassen, sondern auch die Schätzung mittels SchwackeListe Automietpreisspiegel wird in dem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich bestätigt.